Nutzung Parkplatz Hüenerweid
Die Schule hat für den Parkplatz Hüenerweid ein audienzrichterliches Verbot erwirkt. Weiterhin erlaubt ist die Zufahrt zur Entsorgungsstelle sowie das Parkieren bei Nutzung der Sporthalle.
Nach Ablauf der üblichen Rekursfrist werden die neuen Tafeln aufgestellt. Berechtigt für die Nutzung des Parkplatzes an der Riedenerstrasse sind:
- Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher sowie Lieferantinnen und Lieferanten der Schul- und Sportanlagen Hüenerweid und Dorf (jeweils für die Dauer des Besuchs bzw. der Tätigkeit);
- Personen, welche die Entsorgungsstelle für die Entsorgung ihres Abfalls nutzen (Dienstbarkeitsberechtigte im Rahmen der ihnen zustehenden Dienstbarkeitsrechte).
Schulpflege