Schulgesundheit
Jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung (Gutscheinsystem)
Die Schulzahnpflege erstreckt sich auf alle Schüler und Schülerinnen im Volksschulalter und wird gemäss gesetzlicher Bestimmungen von den Gemeinden organisiert. Die Zähne der Schulkinder müssen mindestens einmal jährlich durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin untersucht werden. Die Untersuchung ist obligatorisch, die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Die Schulverwaltung ist für die Kontrolle der Durchführung des jährlichen Untersuchs zuständig.
Einzelheiten zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Schulärztliche Vorsorgeuntersuchung
Die Aufsicht über die ärztliche Vorsorgeuntersuchung obliegt der Schulgemeinde. Die Schulverwaltung überwacht deshalb im Auftrag der Schulpflege, ob die drei
obligatorischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Folgende Punkte sind dabei von den Eltern
zu beachten:
- Alle Schüler müssen vor Beginn des ersten Schuljahres, in der 5. Primarklasse und auf der Sekundarstufe zur ärztlichen Vorsorgeuntersuchung. Die Untersuchungen umfassen mindestens Grösse, Gewicht, Seh- und Hörvermögen sowie die Kontrolle des Impfzustandes;
- Impfausweis - bitte zur Vorsorgeuntersuchung mitnehmen;
- Es gilt freie Arztwahl.
Weitere Einzelheiten zur Vorsorgeuntersuchung entnehmen Sie bitte aus dem Merkblatt.
Kopfläuse
Kopfläuse kommen sehr häufig vor und haben nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Die Übertragung findet hauptsächlich durch direkten Kopf-zu-Kopf Kontakt („Köpfe zusammen stecken“), in seltenen Fällen durch ausgetauschte Mützen, Haarkämme oder ähnliches statt. Läuse können nicht springen oder fliegen, nur krabbeln. Läuse und Nissen (Eier der Läuse) befinden sich oft hinter den Ohren und im Nacken. Nissen sind weisslich wie Schuppen, kleben aber am Haar, Läuse sind 2–6 mm gross. Je früher Kopfläuse entdeckt werden, desto einfacher wird man sie wieder los.
Falls ein Kind Läuse hat, müssen die Eltern die Schule/den Kindergarten (via Klassenlehrperson) sowie allenfalls die Schulergänzende Tagesbetreuung informieren. Die Information wird vertraulich behandelt. Ebenfalls muss in diesem Fall unverzüglich mit der Behandlung gegen Kopfläuse begonnen werden. Nach der Lausbehandlung mit einem Antilaus-Shampoo kann das Kind den Kindergarten oder die Schule wieder besuchen.
Bei häufig wiederkehrenden Kopflaus-Meldungen behält sich die Schule vor, alle Kinder durch eine Läuse-Fachfrau zu untersuchen.
Pediculose-Fachperson der Schule Dietlikon:
Selbija Kalajdzini
Tel. 079 705 03 73
E-Mail ks-coiffeur@hotmail.com
Schulzahnpflege
Bei richtiger Mundhygiene und gesunder Ernährung sind die meisten Zahnerkrankungen vermeidbar. Neben der jährlichen obligatorischen Vorsorgeuntersuchung durch einen Zahnarzt führt die Schule Dietlikon regelmässig zahnbezogenen Gesundheitsunterricht durch eine Schulzahnpflege-Instruktorin mit Zahnputzübungen und freiwilligen Fluoridanwendungen durch.
Schulzahnpflege-Instruktorin der Schule Dietlikon
Claudia Imholz
E-Mail c.imholz@schule-dietlikon.ch
Gesundheit in der Schule
Ein reichhaltiges Frühstück und ein gesundes Znüni erleichtern es Ihrem Kind, sich im Unterricht besser konzentrieren zu können. Wenn es kein Frühstück mag, sollte es auf alle Fälle ein Glas Milch trinken, sofern keine Milchunverträglichkeit vorhanden ist. Milch ist ein ausgewogenes Nahrungsmittel und genügt bis zur Znünipause. Die Lehrperson wird Sie über ein gesundes Znüni beraten können. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des schulärztlichen Dienstes der Stadt Zürich unter: www.stadt-zuerich.ch/schularzt sowie unter www.leichter-leben-zh.ch.
Gut sehen und hören sind wichtige Voraussetzungen, damit Ihr Kind aktiv und konzentriert am Unterricht teilnehmen und Lernfortschritte erzielen kann. Schwierigkeiten oder Störungen in diesen Sinnesbereichen wirken sich ganz direkt aufs Lernen aus (Sprache, Schrifterwerb, Lesen). Die ärztlichen Untersuchungen sind auch deshalb wichtig, weil Seh- und Hörstörungen vom Kind nicht immer geäussert und von den Eltern manchmal nicht früh genug bemerkt werden.
Weil zu viele Menschen in der Schweiz nicht gegen Masern geimpft sind, kann es immer wieder zu Masernepidemien kommen. Gegen Masern gibt es eine sichere Impfung, die Sie noch vor Schuleintritt durchführen lassen sollten. Am besten geschützt ist Ihr Kind, wenn es bereits im Alter von 2 Jahren zweimal gegen Masern geimpft worden ist.
Können oder möchten Sie diese Impfung bei Ihrem Kind nicht durchführen lassen, so wird Ihr Kind, wenn es die Masern hat, für eine bestimmte Zeit vom Schulbesuch ausgeschlossen. Ein Schulausschluss bis zu 21 Tagen erfolgt auch, wenn ein nicht geimpftes Kind engen Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person hatte. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Geschwister.
Es gibt etliche weitere übertragbare Infektionskrankheiten, die zum Schulausschluss führen können. Nicht gegen alle gibt es eine Impfung. Die Schulausschlussliste kann auf der Website des schulärztlichen Dienstes Kanton Zürich eingesehen werden. Ein Schulausschluss erfolgt immer in Zusammenarbeit mit der Privatärztin/dem Privatarzt. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz.
Kranke Kinder mit Fieber gehören ins Bett! Schicken Sie ihr Kind nicht mit Fieber in die Schule. Dies zum einen, weil es für die Genesung Ihres Kindes keinesfalls förderlich ist, zum anderen, weil ein hohes Risiko der Ansteckung der Schulgemeinschaft besteht. Wenn Sie berufstätig sind haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihr Kind einige Tage zu Hause pflegen zu können, zumindest so lange, bis Sie eine Betreuung organisiert haben.