Rechtssammlung
Das Gemeindegesetz (GG, §7) vom 20. April 2015 verpflichtet die Gemeinden das geltende kommunale Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung zu veröffentlichen. Die Schulgemeindeordnung, Behördenerlasse sowie rechtssetzende Verträge wie Zweckverbandsstatuten, Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge sowie interkommunale Verträge werden hier publiziert. Die Schulpflege genehmigt Erlasse wie Reglemente und Richtlinien. Verordnungen werden durch die Schulgemeindeversammlung oder an der Urne beschlossen.